Mandatsträgerbeitrag

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Landesebene und Bundesebene zu erheben, Gebrauch. Die Höhe der Sonderbeiträge beträgt 15% des monatlichen Bruttogehaltes. Für jedes Unterhaltspflichtige Kind reduziert sich der Sonderbeitrag um jeweils 2%-Punkte. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Mitglieder der Landesregierung. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §5 Rechte und Pflichten - Absatz 3)


Der Landesfinanzrat ist laut Landesfinanzordnung: §2 Landesfinanzrat - Absatz 3 für die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz zuständig.