Frauenpolitische Sprecherin: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Version vom 19. Oktober 2020, 15:04 Uhr

Die Frauenpolitische Sprecherin

Wahl

Die Frauenpolitische Sprecherin gehört als stimmberechtigtes Mitglied dem Landesvorstand an. Sie wird von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt, allerdings von einem Frauenplenum vorgeschlagen. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4)

Frauenvetorecht

Im Landesvorstand verfügt sie über das Frauenvetorecht für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des Landesvorstandes. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4)

Aufgaben

Die Frauenpolitische Sprecherin ruft mindestens zweimal im Jahr den Landesfrauenrat ein. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 5)