Sprecher*innenrat der Landesarbeitsgemeinschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem [[Landesvorstand]] zur Kenntnis. (Siehe: [ | Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem [[Landesvorstand]] zur Kenntnis. (Siehe: [[Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_9_Haushalt | Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 2 und 3]] | ||
Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets. | Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets. |
Version vom 28. Oktober 2020, 21:03 Uhr
Aufgaben
Der Sprecher*innenrat teilt das Jahres-Veranstaltungsbudget, welches im Landeshaushalt von der Landesdelegiertenkonferenz beschlossen wird unter den Landesarbeitsgemeinschaften selbstständig auf und gibt das Ergebnis der Beratung zusammen mit einem Jahresplan der Landesarbeitsgemeinschaften dem Landesvorstand zur Kenntnis. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 2 und 3
Aus diesem Veranstaltungsbudget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt. Die bereitgestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG-Budgets.