Landesfrauenstatut: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Der [[Landesverband | Landesverband Mecklenburg-Vorpommern]] hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Sicherung_der_Gleichberechtigung Satzung des Landesverbandes: §25 Sicherung der Gleichberechtigung - Absatz 2] übernimmt der [[Landesverband]] die Bestimmungen des [[Bundesfrauenstatut | Bundesfrauenstatutes]]
Der [[Landesverband | Landesverband Mecklenburg-Vorpommern]] hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Gleichberechtigte_Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe - Absatz 2] übernimmt der [[Landesverband]] die Bestimmungen des [[Bundesfrauenstatut | Bundesfrauenstatutes]]


Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Sicherung_der_Gleichberechtigung Satzung des Landesverbandes: §25 Sicherung der Gleichberechtigung - Absatz 2] )
Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Gleichberechtigte_Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe] )

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2022, 10:27 Uhr

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe - Absatz 2 übernimmt der Landesverband die Bestimmungen des Bundesfrauenstatutes

Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe )