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Version vom 16. April 2020, 23:15 Uhr
Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen hat Rechte und Pflichten. Diese sind in der Satzung des Landesverbandes §5 festgehalten.
Rederecht
"Jedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern mitzuwirken." (Satzung des Landesverbandes §5; Absatz 1a)
Der Begriff der "politischen Willensbildung" bezieht sich in diesem Kontext nicht nur auf die Teilnahme an Diskussionen, sondern vielmehr auf das fassen von konkreten Beschlüssen. Dieser Paragraph der Landesverbandssatzung verpflichtet sicherlich alle Gremien und Gliederungen dazu der Mitgliederschaft gegenüber transparent darzustellen, wann, wo, welche politischen Fragen diskutiert bzw. welche Projekte bearbeitet oder Beschlüsse gefasst werden sollen. Dieser Transparenzanspruch kann jedoch nicht immer in der Praxis voll-umfänglich gewährleistet werden. Schon alleine, weil zahlreiche Gliederungen und Gremien parallel an den verschiedensten Projekten, Beschlüssen und Fragestellungen arbeiten. Jedes Mitglied ist deswegen auch gefordert je nach persönlicher Interessenslage pro-aktiv auf die konkreten Gremien und Gliederungen zuzugehen um sich zu erkundigen, woran gerade gearbeitet wird und gegebenenfalls das Interesse an einer Mitarbeit anzuzeigen.
Neben der Verpflichtung der Gremien und Gliederungen transparent zu arbeiten garantiert dieser Paragraph vielmehr, dass kein Mitglied von Sitzungen und Konferenzen ausgeschlossen werden darf. So bilden sich zwar viele Gremien des Landesverbandes aus eigens für das Gremium gewählten/delegierten Mitgliedern, die dann auch nur Stimmrecht besitzen. Aber jedes Gremium tagt grundsätzlich mitglieder-öffentlich und jedes Mitglied hat grundsätzlich Rederecht und somit die Möglichkeit nicht an den jeweiligen Beratungen aktiv teilzunehmen. Das Mitwirkungsrecht schließt natürlich auch implizit die Möglichkeit an sich selbst um eine Delegierung oder Wahl in die verschiedenen Gremien zu bewerben.
Aktives Wahlrecht
"Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Aufstellung von Kandidat_innen mitzuwirken." (Satzung des Landesverbandes §5; Absatz 1b)
Für parteiinterne Gremien oder auch für die Teilnahme an Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, oder Europawahlen werden aus der Mitgliederschaft Kandidatinnen und/oder Kandidaten gewählt bzw. aufgestellt. Diese Wahlen bzw. Aufstellungen finden auf dafür durch die Satzung legitimierten Wahlversammlungen statt.
Wahl/Aufstellung | Wahlversammlung |
---|---|
Kreisvorstand | Kreismitgliederversammlung |
Delegierte zur Landesdelegiertenkonferenz | Kreismitgliederversammlung |
Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften | Landesarbeitsgemeinschaftssitzung |
Delegierte in die Bundesarbeitsgemeinschaften | Landesarbeitsgemeinschaftssitzung |
Landesvorstand | Landesdelegiertenkonferenz |
Landesschiedsgericht | Landesdelegiertenkonferenz |
Landesrechnungsprüfer*in | Landesdelegiertenkonferenz |
Delegierte zur Bundesdelegiertenkonferenz | Kreismitgliederversammlung |
Delegierte in den Landesfrauenrat | Kreismitgliederversammlung |
Delegierte in den Länderrat | Landesdelegiertenkonferenz |
Delegierte in den Landesdelegiertenrat | Kreismitgliederversammlung |
Delegierte in den Bundesfinanzrat | Landesdelegiertenkonferenz |
Delegierte zum Kongress der Europäischen Grünen Partei | Landesdelegiertenkonferenz |