Landesdelegiertenkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Entsendende Gremien === | === Entsendende Gremien === | ||
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] entsenden die acht [Kreisverband | Kreisverbände] die Delegierten, welche sie auf ihren [[Kreismitgliederversammlung | Kreismitgliederversammlungen]] wählen. Darüber hinaus entsendet auch die [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen. Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den [Kreisverband | Kreisverbänden] und der [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern | Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] schriftlich gemeldet werden. | |||
=== Delegiertenberechnung === | === Delegiertenberechnung === | ||
Version vom 28. April 2020, 15:51 Uhr
Tagungsrhythmus
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.
Delegierte
Entsendende Gremien
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht [Kreisverband | Kreisverbände] die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen. Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen. Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den [Kreisverband | Kreisverbänden] und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.