Mandatsträgerbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Mandatsträger-innenbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Land…“)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Mai 2020, 09:35 Uhr

Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Mandatsträger-innenbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Landesebene und Bundesebene zu erheben, Gebrauch. Die Höhe der Sonderbeiträge wird laut Landesfinanzordnung: §8 Mandatsträgerbeiträge von der Landesdelegiertenkonferenz bestimmt.