Wahlkreisversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Wahlkreisversammlungen dienen der Aufstellung von Direktkandidat*innen zur Landtags- oder Bundestagswahlen, aber auch zu Aufstellung von Kandidat*innen zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen. Stimmberechtigt sind alle [[Mitglieder]], die in dem Bereich wahlberechtigt sind, für den ein Kandidat oder eine Kandidat*in aufgestellt werden soll.
Wahlkreisversammlungen dienen der Aufstellung von Direktkandidat*innen zur Landtags- oder Bundestagswahlen, aber auch zu Aufstellung von Kandidat*innen zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen. Stimmberechtigt sind alle [[Mitglieder]], die in dem Bereich wahlberechtigt sind, für den ein Kandidat oder eine Kandidat*in aufgestellt werden soll.
Siehe: [[Wahlen]]
Siehe: [[Wahlen]]
[[Category:Wahl]]

Aktuelle Version vom 10. Mai 2020, 21:13 Uhr

Wahlkreisversammlungen dienen der Aufstellung von Direktkandidat*innen zur Landtags- oder Bundestagswahlen, aber auch zu Aufstellung von Kandidat*innen zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die in dem Bereich wahlberechtigt sind, für den ein Kandidat oder eine Kandidat*in aufgestellt werden soll. Siehe: Wahlen