Landesfrauenstatut: Unterschied zwischen den Versionen
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Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2. | Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Gleichberechtigte_Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe] ) |
Aktuelle Version vom 15. Dezember 2022, 10:27 Uhr
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe - Absatz 2 übernimmt der Landesverband die Bestimmungen des Bundesfrauenstatutes
Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe )