Geschäftsführender Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2020, 13:51 Uhr
Der geschäftsführende Ausschuss (kurz: GA) ist ein Gremium, dass der Landesvorstand in seiner eigenen Geschäftsordnung schafft.
Ihm gehören der/die Landesschatzmeister*in, sowie die Landesvorsitzenden an.
Der geschäftsführende Ausschuss berät alle Fragen, welche einen großen Einfluss auf den Landeshaushalt haben für den Landesvorstand vor, bis diese entscheidungsreif sind und im Landesvorstand beraten und beschlossen werden. (Z.B. den Entwurf eines Wahlkampfhaushaltes.)
Ferner trägt der geschäftsführende Ausschuss die Personalverantwortung für die Angestellten des Landesvorstandes. (D.h. er führt zum Beispiel auch die Personalgespräche mit den Angestellten der Landesgeschäftsstelle.)