Landesfrauenstatut: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Landesverband | Landesverband Mecklenburg-Vorpommern]] hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2. | Der [[Landesverband | Landesverband Mecklenburg-Vorpommern]] hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Gleichberechtigte Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe - Absatz 2] übernimmt der [[Landesverband]] die Bestimmungen des [[Bundesfrauenstatut | Bundesfrauenstatutes]] | ||
Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2. | Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_25_Gleichberechtigte Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe] ) |
Version vom 15. Dezember 2022, 10:27 Uhr
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich kein eigenes Landesfrauenstatut gegeben. Laut Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe - Absatz 2 übernimmt der Landesverband die Bestimmungen des Bundesfrauenstatutes
Zudem verpflichtet die Satzung des Landesverbandes explizit zur Mindestquotierung aller Ämter und Mandate und stellt klar, dass alle Mitglieder im Sinne des Bundesfrauenstatutes als "Frau" definiert werden, welche sich selbst als "Frau" definieren. Darüber hinaus wird die Anerkennung geschlechtliher Vielfalt als explizites Ziel angegeben. Dies bedeutet, dass Trans*, inter und nicht-binäre Menschen gleichberechtigt teilhaben sollen am Parteileben. (Siehe: Teilhabe Satzung des Landesverbandes: §25 Gleichberechtigte Teilhabe )