Landesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Maximal vier Mitglieder des Landesvorstandes dürfen Abgeordnete des Landtags, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes sein und/oder einer Regierung angehören. | Maximal vier Mitglieder des Landesvorstandes dürfen Abgeordnete des Landtags, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes sein und/oder einer Regierung angehören. | ||
Jedes der neun Mitglieder im Landesvorstand verfügt über eine Stimme. | Jedes der neun Mitglieder im Landesvorstand verfügt über eine Stimme. | ||
=== Amtszeit === |
Version vom 15. April 2020, 20:44 Uhr
Der Landesvorstand (kurz: LaVo) vertritt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern nach innen und außen. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes auf Grundlage der Beschlüsse der übergeordneten Landesgremien. Der Landesvorstand wird gemeinsam gesetzlich vertreten durch die Vorsitzenden und die/den Landesschatzmeister_in. (Siehe: * Satzung des Landesverbandes §14 Landesvorstand)
Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden durch die * Landesdelegiertekonferenz gewählt. Insgesamt besteht dieses Gremium aus 9 Personen, die alle Mitglied in einem der acht * Kreisverbände des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein müssen.
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
a) den zwei * Landesvorsitzende,
b) einer/einem * Landesschatzmeister_in,
c) einer * frauenpolitischen Sprecherin,
d) weiteren vier Beisitzer_innen,
e) einem von der * Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von einem Jahr gewählten Mitglied, das zugleich Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein muss.
Maximal vier Mitglieder des Landesvorstandes dürfen Abgeordnete des Landtags, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes sein und/oder einer Regierung angehören. Jedes der neun Mitglieder im Landesvorstand verfügt über eine Stimme.