Mitglied: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft werden in der [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_2_Mitgliedschaft Satzung des Landesverbandes: §2 Mitgliedschaft] definiert. Mitglied kann werden, wer:
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft werden in der [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_2_Mitgliedschaft Satzung des Landesverbandes: §2 Mitgliedschaft] definiert. Mitglied kann werden, wer:


... das Grundsatzprogrammes und die [Satzung des Landesverbandes] anerkennt.
... das Grundsatzprogrammes und die [[Satzung des Landesverbandes]] anerkennt.
... nicht bereits Mitglied in einer anderen Partei ist.
... nicht bereits Mitglied in einer anderen Partei ist.
... mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat.
... mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Version vom 19. April 2020, 18:33 Uhr

BÜNDNIS 90/Die Grünen verstehen sich als eine Bewegungspartei, die gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, mit Vereinen und Verbänden im steten politischen Austausch ist. Aber wie jede andere Partei auch, werden die Positionen und Personalfragen nur von politisch aktiven Menschen getroffen, die auch als Mitglieder aufgenommen wurden.

Voraussetzung Mitgliedschaft

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft werden in der Satzung des Landesverbandes: §2 Mitgliedschaft definiert. Mitglied kann werden, wer:

... das Grundsatzprogrammes und die Satzung des Landesverbandes anerkennt. ... nicht bereits Mitglied in einer anderen Partei ist. ... mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, so lange die betreffende Person in Mecklenburg-Vorpommern lebt. Eine aktuelle oder vergangene Mitgliedschaft bei der NPD ist zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft offenzulegen. Eine Falschaussage kann zu einem sofortigen Parteiausschluss führen.

Aufnahme von Mitgliedern

Die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Mitgliedern werden in der Satzung des Landesverbandes: §3 Aufnahme von Mitgliedern definiert.

Grundsätzlich kann nur als Mitglied aufgenommen werden, wer die Aufnahme schriftlich beantragt hat. Der Aufnahmeantrag kann dabei, und wird mittlerweile auch in der Regel nur noch, digital eingereicht werden. (Siehe: https://www.gruene.de/mitglied-werden)
Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Partei-Vorstand. Zuständig ist der Vorstand, der niedrigsten, bestehenden Ebene, die für den Wohnort des/der Antragsteller*in exisiterit. D.h. in der Regel der [Ortsverband]. Dort, wo es keine [Ortsverband | Ortsverbände] gibt, ist die nächst höhere Gliederung zuständig. D.h. der Vorstand des [Kreisverband | Kreisverbandes].


Mitgliederrechte

Mitgliederpflichten

Ehrenmitgliedschaften

Fördermitgliedschaften