Landesdelegiertenkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:


=== Entsendende Gremien ===
=== Entsendende Gremien ===
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] entsenden die acht [Kreisverband | Kreisverbände] die Delegierten, welche sie auf ihren [[Kreismitgliederversammlung | Kreismitgliederversammlungen]] wählen. Darüber hinaus entsendet auch die [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen. Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den [Kreisverband | Kreisverbänden] und der [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern | Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] schriftlich gemeldet werden.
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] entsenden die acht [[Kreisverband | Kreisverbände]] die Delegierten, welche sie auf ihren [[Kreismitgliederversammlung | Kreismitgliederversammlungen]] wählen. Darüber hinaus entsendet auch die [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen. Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den [Kreisverband | Kreisverbänden] und der [[Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern | Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern]] schriftlich gemeldet werden.


=== Delegiertenberechnung ===
=== Delegiertenberechnung ===

Version vom 28. April 2020, 15:51 Uhr

Tagungsrhythmus

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.

Delegierte

Entsendende Gremien

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht Kreisverbände die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen. Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen. Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den [Kreisverband | Kreisverbänden] und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.

Delegiertenberechnung

Ladungsfristen

Antragsfristen

Antragskommission

Frauenvotum

Aufgaben

Öffentlichkeit

Geschäftsordnung