Landesdelegiertenkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Frauenvotum ==
== Frauenvotum ==
== Rederecht ==
Laut der [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenkonferenz#.C2.A77_Rederecht Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7] hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen [[Kreisverband]] oder die [[Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern]] delegiert wurde.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==

Version vom 28. April 2020, 15:54 Uhr

Tagungsrhythmus

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.

Delegierte

Entsendende Gremien

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht Kreisverbände die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen.
Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen.
Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den Kreisverbänden und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.

Delegiertenberechnung

Ladungsfristen

Antragsfristen

Antragskommission

Frauenvotum

Rederecht

Laut der Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7 hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen Kreisverband oder die Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern delegiert wurde.

Aufgaben

Öffentlichkeit

Geschäftsordnung