Landesgeschäftsführung: Unterschied zwischen den Versionen
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Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden. | Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden. | ||
Der oder die Landesgeschäftsführer*in ist laut [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenkonferenz#.C2.A78_Sachantr.C3.A4ge Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §8 Sachanträge - Absatz 1] Mitglied der Antragskommission der [[Landesdelegiertenkonferenz]]. | |||
Version vom 5. Mai 2020, 12:41 Uhr
Die Landesgeschäftsführung leitet die Landesgeschäftsstelle. Sie nehmen die Aufgaben der Büroleitung war, unterstützen den Geschäftsführenden Ausschuss des Landesvorstandes bei der Personalführung und sind oftmals für die Kommunikation zwischen politischen Gremien und Personal-Ebene zuständig. In der Regel wird die Landesgeschäftsführung durch Fachreferent*innen unterstützt.
Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden.
Der oder die Landesgeschäftsführer*in ist laut Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §8 Sachanträge - Absatz 1 Mitglied der Antragskommission der Landesdelegiertenkonferenz.
Landesgeschäftsführer*in | Von - Bis |
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Detlef-Matthias Kross | 1992-1993 |
Ulrike Seemann-Katz | 1993-2006 |
Ulrich Söffker | 2006-2011 |
Ole Krüger | 2011-2019 |
Denis Wermuth | 2019- |