Landesgeschäftsführung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Landesgeschäftsführung leitet die [[Landesgeschäftsstelle]]. Sie nehmen die Aufgaben der Büroleitung war, unterstützen den [[Geschäftsführenden Ausschuss]] des [[Landesvorstand | Landesvorstandes]] bei der Personalführung und sind oftmals für die Kommunikation zwischen politischen Gremien und Personal-Ebene zuständig. In der Regel wird die Landesgeschäftsführung durch Fachreferent*innen unterstützt. | Die Landesgeschäftsführung leitet die [[https://wiki.gruene-mv.de/Landesverband#Landesgesch.C3.A4ftsstelle Landesgeschäftsstelle]]. Sie nehmen die Aufgaben der Büroleitung war, unterstützen den [[Geschäftsführender Ausschuss | Geschäftsführenden Ausschuss]] des [[Landesvorstand | Landesvorstandes]] bei der Personalführung und sind oftmals für die Kommunikation zwischen politischen Gremien und Personal-Ebene zuständig. In der Regel wird die Landesgeschäftsführung durch Fachreferent*innen unterstützt. | ||
Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden. Die politische Geschäftsführung gibt es im Satzungswerk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern nicht. | Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden. Die politische Geschäftsführung gibt es im Satzungswerk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern nicht. |
Version vom 8. Mai 2020, 07:06 Uhr
Die Landesgeschäftsführung leitet die [Landesgeschäftsstelle]. Sie nehmen die Aufgaben der Büroleitung war, unterstützen den Geschäftsführenden Ausschuss des Landesvorstandes bei der Personalführung und sind oftmals für die Kommunikation zwischen politischen Gremien und Personal-Ebene zuständig. In der Regel wird die Landesgeschäftsführung durch Fachreferent*innen unterstützt.
Landesgeschäftsführer*innen sind keine Wahlämter, sondern regulär, sozialversicherungspflichtig durch den Landesvorstand eingestellt. In manchen Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN existiert allerdings im Landesvorstand das Amt des/der "Politischen Landesgeschäftsführer*in". Diese sind gewählte Mitglieder des Landesvorstandes, verfügen dort oftmals auch über Stimmrecht und übern die Funktion eines/einer Generalsekretärin aus. In diesen Landesverbänden wird explizit zwischen organisatorischer und politischer Landesgeschäftsführung unterschieden. Die politische Geschäftsführung gibt es im Satzungswerk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Die Landesfinanzordnung: §13 Personalausgaben verpflichtet den Landesvorstand dazu, dass:
- bei der Bezahlung von Mitarbeiter*innen nicht nur auf die Einhaltung eines Mindestlohnes achtet, sondern, dass der gesetzlichen Mindestlohn um mindestens 1,00 EUR pro Stunde übertroffen wird.
- Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Vollzeitpraktikum mindestens 300 Euro beträgt.
Der oder die Landesgeschäftsführer*in ist laut Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §8 Sachanträge - Absatz 1 Mitglied der Antragskommission der Landesdelegiertenkonferenz.
Der oder die Landesgeschäftsführer*in darf laut Landesfinanzordnung: §11 Finanzwirksame Beschlüsse - Absatz 2 bis zu 500 Euro für den laufenden Geschäftsbetrieb der Landesgeschäftsstelle verantworten.
Landesgeschäftsführer*in | Von - Bis |
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Detlef-Matthias Kross | 1992-1993 |
Ulrike Seemann-Katz | 1993-2006 |
Ulrich Söffker | 2006-2011 |
Ole Krüger | 2011-2019 |
Denis Wermuth | 2019- |