Landesdelegiertenrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 25: Zeile 25:
Ein [[Kreisverband]] kann aber laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_9_Organe Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2] die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß [https://wiki.gruene-mv.de/Landesfinanzordnung#.C2.A7_7_Mitgliedsbeitr.C3.A4ge Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2] zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem [[Landesfinanzrat]] abgestimmte Regelung vorliegt.
Ein [[Kreisverband]] kann aber laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_9_Organe Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2] die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß [https://wiki.gruene-mv.de/Landesfinanzordnung#.C2.A7_7_Mitgliedsbeitr.C3.A4ge Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2] zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem [[Landesfinanzrat]] abgestimmte Regelung vorliegt.


== Beschlüsse ==
== Beschlussfähigkeit ==
Der Landesdelegiertenrat ist laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_19_Beschlussf.C3.A4higkeit Satzung des Landesverbandes: §19 Beschlussfähigkeit - Absatz 2] beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
 
Alle Beschlüsse können durch eine [[Landesdelegiertenkonferenz]] aufgehoben werden. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4])
Alle Beschlüsse können durch eine [[Landesdelegiertenkonferenz]] aufgehoben werden. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4])


== Geschäftsordnung ==
== Geschäftsordnung ==
Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5] selbstständig eine [[Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat | Geschäftsordnung]].
Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5] selbstständig eine [[Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat | Geschäftsordnung]].

Version vom 8. Mai 2020, 11:57 Uhr

Der Landesdelegiertenrat ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt in diesem Zeitraum über die Richtlinien der Partei-Politik, berät und kontrolliert den Landesvorstand und kann dessen Beschlüsse überprüfen und mit einfacher Mehrheit aufheben. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 1)

Aufgaben

sowie deren Auflösung (siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §4 Anerkennung - Absatz 2)

Tagungsrhythmus

Der Landesdelegiertenrat tagt mindestens einmal im Jahr, wenn nicht mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen stattfinden. Er wird durch den Landesvorstand einberufen, oder aber von zwei Kreisverbänden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 3)

Antragsberechtigt

Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist antragsberechtigt. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2)

Mitglieder

Dem Landesdelegiertenrat sitzt sich laut Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2 zusammen aus:

  • je zwei Delegierten pro Kreisverband,
  • zwei Mitgliedern des Landesvorstandes,
  • zwei Mandatsträger*innen aus dem Landtag, dem Bundestag und/oder dem Europäischen Parlament,
  • zwei Mitgliedern der [GRÜNEN Jugend Mecklenburg-Vorpommern], die auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein müssen,

sowie

  • zwei Mitgliedern des Landesfrauenrates.

Die Delegierten der Kreisverbände werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Delegierten werden von den entsendeten Organe und Vereinigungen gewählt, mit Ausnahme der Mandatsträger*innen aus Landtag, Bundestag oder Europäischem Parlament. Diese werden durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Bei der Delegierung die Landeswahlordnung und das Landesfrauenstatut zu beachten. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2)


Ein Kreisverband kann aber laut Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2 die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2 zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.

Beschlussfähigkeit

Der Landesdelegiertenrat ist laut Satzung des Landesverbandes: §19 Beschlussfähigkeit - Absatz 2 beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Alle Beschlüsse können durch eine Landesdelegiertenkonferenz aufgehoben werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 4)

Geschäftsordnung

Der Landesdelegiertenrat gibt sich laut Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 5 selbstständig eine Geschäftsordnung.