Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Sie regeln autonom deren Befugnisse und Gründungsformalitäten. | |||
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Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem [[Landesdelegiertenrat]] zu stellen. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenrat#.C2.A7_8_Antragberechtigung Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung]) |
Version vom 19. Oktober 2020, 13:19 Uhr
Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Sie regeln autonom deren Befugnisse und Gründungsformalitäten.
Rechte
Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem Landesdelegiertenrat zu stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung)