Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2020, 14:34 Uhr
Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Sie regeln autonom deren Befugnisse und Gründungsformalitäten.
Rechte
Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem Landesdelegiertenrat zu stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung)