Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Sie regeln autonom deren Befugnisse und Gründungsformalitäten.
Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Ein Ortsverband deckt sich laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederungen - Absatz 2] räumlich mit der entsprechenden räumlichen Gliederung in Gemeinden.
 
== Mitgliederanzahl ==
Ein Ortsverband hat mindestens drei [[Mitglied | Mitglieder]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 3])
 
== Gründung ==
Ortsverbände können nur mit Zustimmung der zuständigen [[Kreismitgliederversammlung]] gebildet werden. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4])
 
== Finanzautonomie ==
Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige [[Kreismitgliederversammlung]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4])


== Rechte ==
== Rechte ==

Version vom 19. Oktober 2020, 15:41 Uhr

Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Ein Ortsverband deckt sich laut Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederungen - Absatz 2 räumlich mit der entsprechenden räumlichen Gliederung in Gemeinden.

Mitgliederanzahl

Ein Ortsverband hat mindestens drei Mitglieder. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 3)

Gründung

Ortsverbände können nur mit Zustimmung der zuständigen Kreismitgliederversammlung gebildet werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Finanzautonomie

Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige Kreismitgliederversammlung. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Rechte

Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem Landesdelegiertenrat zu stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung)