Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Mitarbeit in Parteigremien == Die Grüne Jugend darf in verschiedene Parteigremien des Landesverbandes stimmberechtigte Vertreter*innen…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die "Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern", abgekürzt "GJ MV" ist die politische Jugendorganisation des Landesverbandes. | |||
== Aufgaben == | |||
Die "Grüne Jugend" verfolgt das Ziel "sich in ihrem Wirkungskreis für den Grundkonsens der Partei einzusetzen sowie die besonderen Interessen der Grünen Jugend in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken." (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_7_Gr.C3.BCne_Jugend Satzung des Landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 1]) | |||
== Autonomie == | |||
Die "GRÜNE Jugend" gibt sich eine eigene Satzung und ein eigenes politisches Programm. Diese dürfen dem Grundkonsens der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht widersprechen. Ansonsten organisiert sie ihre strukturelle und programmatische Arbeit autonom. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_7_Gr.C3.BCne_Jugend Satzung des Landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 2]) | |||
== Antragsrecht == | |||
Der Landesvorstand und Landeskongress der "Grünen Jugend" sind berechtigt an alle Parteigremien Anträge zu stellen. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_7_Gr.C3.BCne_Jugend Satzung des landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 3]) | |||
== Mitarbeit in Parteigremien == | == Mitarbeit in Parteigremien == | ||
Die Grüne Jugend darf in verschiedene Parteigremien des [[Landesverband | Landesverbandes]] stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden, wenn diese auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Gremien sind: | Die Grüne Jugend darf in verschiedene Parteigremien des [[Landesverband | Landesverbandes]] stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden, wenn diese auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Gremien sind: | ||
# der [[Landesdelegiertenrat]] - Zwei Vertreter*innen (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2d]) | # der [[Landesdelegiertenrat]] - Zwei Vertreter*innen (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_11_Landesdelegiertenrat Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2d]) | ||
# die [[Landesdelegiertenkonferenz]] - Zwei Vertreter*innen | |||
# den [[Landesvorstand]] - Ein*e Vertreter*in, welche von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muss. | |||
# den [[Landesfrauenrat]] - Ein*e Vertreter*in | |||
# den [[Landesfinanzrat]] - Ein*e Vertreter*in |
Version vom 15. Dezember 2023, 14:09 Uhr
Die "Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern", abgekürzt "GJ MV" ist die politische Jugendorganisation des Landesverbandes.
Aufgaben
Die "Grüne Jugend" verfolgt das Ziel "sich in ihrem Wirkungskreis für den Grundkonsens der Partei einzusetzen sowie die besonderen Interessen der Grünen Jugend in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken." (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 1)
Autonomie
Die "GRÜNE Jugend" gibt sich eine eigene Satzung und ein eigenes politisches Programm. Diese dürfen dem Grundkonsens der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht widersprechen. Ansonsten organisiert sie ihre strukturelle und programmatische Arbeit autonom. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_7_Gr.C3.BCne_Jugend Satzung des Landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 2])
Antragsrecht
Der Landesvorstand und Landeskongress der "Grünen Jugend" sind berechtigt an alle Parteigremien Anträge zu stellen. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_7_Gr.C3.BCne_Jugend Satzung des landesverbandes: §7 Grüne Jugend - Absatz 3])
Mitarbeit in Parteigremien
Die Grüne Jugend darf in verschiedene Parteigremien des Landesverbandes stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden, wenn diese auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Gremien sind:
- der Landesdelegiertenrat - Zwei Vertreter*innen (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2d)
- die Landesdelegiertenkonferenz - Zwei Vertreter*innen
- den Landesvorstand - Ein*e Vertreter*in, welche von der Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muss.
- den Landesfrauenrat - Ein*e Vertreter*in
- den Landesfinanzrat - Ein*e Vertreter*in