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Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, so lange die betreffende Person in Mecklenburg-Vorpommern lebt. | Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, so lange die betreffende Person in Mecklenburg-Vorpommern lebt. | ||
Eine aktuelle oder vergangene Mitgliedschaft bei der NPD ist zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft offenzulegen. Eine Falschaussage kann zu einem sofortigen Parteiausschluss führen. | Eine aktuelle oder vergangene Mitgliedschaft bei der NPD ist zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft offenzulegen. Eine Falschaussage kann zu einem sofortigen Parteiausschluss führen. | ||
== Mitgliederrechte == | |||
== Mitgliederpflichten == |
Version vom 19. April 2020, 18:16 Uhr
Voraussetzung Mitgliedschaft
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft werden in der Satzung des Landesverbandes: §2 Mitgliedschaft definiert. Mitglied kann werden, wer:
... das Grundsatzprogrammes und die [Satzung des Landesverbandes] anerkennt. ... nicht bereits Mitglied in einer anderen Partei ist. ... mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, so lange die betreffende Person in Mecklenburg-Vorpommern lebt. Eine aktuelle oder vergangene Mitgliedschaft bei der NPD ist zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft offenzulegen. Eine Falschaussage kann zu einem sofortigen Parteiausschluss führen.