Landesdelegiertenkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut der [https://wiki.gruene-mv.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_Landesdelegiertenkonferenz#.C2.A77_Rederecht Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7] hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen [[Kreisverband]] oder die [[Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern]] delegiert wurde. | |||
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Version vom 28. April 2020, 15:54 Uhr
Tagungsrhythmus
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.
Delegierte
Entsendende Gremien
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht Kreisverbände die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen.
Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen.
Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den Kreisverbänden und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.
Delegiertenberechnung
Ladungsfristen
Antragsfristen
Antragskommission
Frauenvotum
Rederecht
Laut der Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7 hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen Kreisverband oder die Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern delegiert wurde.