Landesdelegiertenkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Delegiertenberechnung ===
=== Delegiertenberechnung ===
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] verfügt jeder [[Kreisverband]] in Abhängigkeit seiner Mitgliederanzahl über eine bestimmte Anzahl an Delegierten. Zur Berechnung dieser Delegierten-Anzahl wird durch die [[Landesgeschäftsstelle]] ermittelt, wie viele Mitglieder jeder [[Kreisverband]] am 31. Dezember des Vorjahres hatte. Diese Anzahl wird durch 10 geteilt und sofort aufgerundet.<br>
Laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] verfügt jeder [[Kreisverband]] in Abhängigkeit seiner Mitgliederanzahl über eine bestimmte Anzahl an Delegierten. Zur Berechnung dieser Delegierten-Anzahl wird durch die [[Landesgeschäftsstelle]] ermittelt, wie viele Mitglieder jeder [[Kreisverband]] am 31. Dezember des Vorjahres hatte (Siehe: [[https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_10_Landesdelegiertenkonferenz Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1] §10 - Absatz 2]. Diese Anzahl wird durch 10 geteilt und sofort aufgerundet.<br>
'''Beispielrechnung:''' Der Kreisverband "Musterstadt" hatte am 31.12 101 Mitglieder. Geteilt durch 10 entsteht der Wert 10,1. Damit darf der KV Musterstadt 11 Delegierte entsenden.
'''Beispielrechnung:''' Der Kreisverband "Musterstadt" hatte am 31.12 101 Mitglieder. Geteilt durch 10 entsteht der Wert 10,1. Damit darf der KV Musterstadt 11 Delegierte entsenden.



Version vom 28. April 2020, 16:07 Uhr

Tagungsrhythmus

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.

Delegierte

Die Landesdelegiertenkonferenz tagt grundsätzlich öffentlich. Es handelt sich aber um keine Vollversammlung, auf der jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um ein Gremium auf dem nur stimmberechtigt ist, wer durch ein entsendendes Gremium delegiert wurde.

Entsendende Gremien

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht Kreisverbände die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen.
Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen.
Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den Kreisverbänden und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.

Delegiertenberechnung

Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 verfügt jeder Kreisverband in Abhängigkeit seiner Mitgliederanzahl über eine bestimmte Anzahl an Delegierten. Zur Berechnung dieser Delegierten-Anzahl wird durch die Landesgeschäftsstelle ermittelt, wie viele Mitglieder jeder Kreisverband am 31. Dezember des Vorjahres hatte (Siehe: [Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 §10 - Absatz 2]. Diese Anzahl wird durch 10 geteilt und sofort aufgerundet.
Beispielrechnung: Der Kreisverband "Musterstadt" hatte am 31.12 101 Mitglieder. Geteilt durch 10 entsteht der Wert 10,1. Damit darf der KV Musterstadt 11 Delegierte entsenden.

Ersatzdelegierte

Jeder Kreisverband sowie die Grüne Jugend Meckleburg-Vorpommern darf beliebig viele Ersatzdelegierte entsenden. Diese haben durch ihre Mitgliedschaft nicht nur Rederecht auf der Landesdelegiertenkonferenz, sondern können auch das Stimmrecht von Delegierten übernehmen, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied ihres Kreisverbandes (oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern an der Teilnahme verhindert ist bzw. vor Ende der Konferenz abreist.

Ladungsfristen

Antragsfristen

Quotierung

Gemäß Bundesfrauenstatut muss jeder der acht Kreisverbände mindestens die Hälfte seiner Delegiertenplätze mit weiblichen Mitgliedern besetzen.

Antragskommission

Frauenvotum

Rederecht

Laut der Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7 hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen Kreisverband oder die Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern delegiert wurde.

Aufgaben

Öffentlichkeit

Geschäftsordnung