Landesdelegiertenrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
== Antragsberechtigt ==
== Antragsberechtigt ==
Jede [[Landesarbeitsgemeinschaft]] ist antragsberechtigt. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_2_Stellung_der_LAGen_in_der_Partei Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2])
Jede [[Landesarbeitsgemeinschaft]] ist antragsberechtigt. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Statut_der_Landesarbeitsgemeinschaften#.C2.A7_2_Stellung_der_LAGen_in_der_Partei Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2])
== Mitglieder ==
Ein [[Kreisverband]] kann aber laut [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_9_Organe Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2] die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß [https://wiki.gruene-mv.de/Landesfinanzordnung#.C2.A7_7_Mitgliedsbeitr.C3.A4ge Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2] zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem [[Landesfinanzrat]] abgestimmte Regelung vorliegt.

Version vom 8. Mai 2020, 07:23 Uhr

Aufgaben

sowie deren Auflösung (siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §4 Anerkennung - Absatz 2)

Antragsberechtigt

Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist antragsberechtigt. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2)

Mitglieder

Ein Kreisverband kann aber laut Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2 die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2 zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.