Wahlkreisversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Wahlkreisversammlungen dienen der Aufstellung von Direktkandidat*innen zur Landtags- oder Bundestagswahlen, aber auch zu Aufstellung von Kandidat*innen zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen. Stimmberechtigt sind alle [[Mitglieder]], die in dem Bereich wahlberechtigt sind, für den ein Kandidat oder eine Kandidat*in aufgestellt werden soll. | |||
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Version vom 8. Mai 2020, 13:49 Uhr
Wahlkreisversammlungen dienen der Aufstellung von Direktkandidat*innen zur Landtags- oder Bundestagswahlen, aber auch zu Aufstellung von Kandidat*innen zu Landrats- oder Bürgermeisterwahlen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die in dem Bereich wahlberechtigt sind, für den ein Kandidat oder eine Kandidat*in aufgestellt werden soll. Siehe: Wahlen