Satzung des Landesverbandes: Unterschied zwischen den Versionen
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# (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in | |||
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in | # Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze | ||
Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze | # der Kreisverbände oder Regionen sind möglich. | ||
der Kreisverbände oder Regionen sind möglich. | # (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin. | ||
# (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband | |||
(2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin. | # des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. | ||
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband | |||
des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. |
Version vom 8. April 2020, 20:35 Uhr
Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow
§ 1 Name und Sitz
- (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
- Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze
- der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
- (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
- (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband
- des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.