Satzung des Landesverbandes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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§ 1 Name und Sitz
§ 1 Name und Sitz
# (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.<br>
Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze
 
der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
(2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.<br>
# (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
 
# (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<br>
des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Version vom 8. April 2020, 20:37 Uhr


Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow

§ 1 Name und Sitz (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.

(2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.

(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.