Satzung des Landesverbandes: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
§ 1 Name und Sitz | § 1 Name und Sitz | ||
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.<br> | |||
Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze | |||
der Kreisverbände oder Regionen sind möglich. | (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.<br> | ||
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<br> | |||
des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. |
Version vom 8. April 2020, 20:37 Uhr
Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
(2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.