Landesfrauenrat

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Mitglieder

Ein Kreisverband kann aber laut Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2 die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2 zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.

Mitarbeit in anderen Parteigremien

Der Landesfrauenrat delegiert zwei stimmberechtigte Mitglieder in den Landesdelegiertenrat (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2e)