Frauenpolitische Sprecherin
Die Frauenpolitische Sprecherin
Wahl
Die Frauenpolitische Sprecherin gehört als stimmberechtigtes Mitglied dem Landesvorstand an. Sie wird von der Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit gewählt, muss allerdings vorher von einem Frauenplenum vorgeschlagen sein. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4 und Satzung des Landesverbandes: §14 - Absatz 2)
Auf der Landesdelegiertenkonferenz wird sie nach dem/der Landesschatzmeister*in und vor den weiteren weiblichen Mitgliedern des Landesvorstandes gewählt. (Siehe: Landeswahlordnung: §8 Reihenfolge der Wahlen - Absatz 1)
Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und findet immer zusammen mit der Wahl der übrigen Landesvorstandsmitglieder statt. Eine Wiederwahl ist möglich. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §14 Landesvorstand - Absatz 3)
Frauenvetorecht
Im Landesvorstand verfügt sie über das Frauenvetorecht für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des Landesvorstandes. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4)
Aufgaben
Die Frauenpolitische Sprecherin ruft mindestens zweimal im Jahr den Landesfrauenrat ein. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 5)
Dabei gilt eine Einladungsfrist von 4 Wochen, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine auf 2 Wochen verkürzte Frist ermöglicht. (Siehe: Geschäftsordnung Landesfrauenrat: §1 Einladung)