Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern
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Mitarbeit in Parteigremien
Die Grüne Jugend darf in verschiedene Parteigremien des Landesverbandes stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden, wenn diese auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Gremien sind:
- der Landesdelegiertenrat - Zwei Vertreter*innen (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 2d)