Frauenplenum
Das Frauenplenum wird auf Antrag einer stimmberechtigten Delegierten einberufen. Je nach räumlichen Gegebenheiten ziehen sich die anwesenden weiblichen Mitglieder in einen extra Tagungsraum zurück, bzw. verlassen alle männlichen Delegierten und Gäste (einschließlich der männlichen Pressevertreter) den Sitzungsraum. Im Frauenplenum wird dann entweder das weitere Vorgehen bezüglich eines Antrages abgestimmt oder aber sich auf eine Kandidatin für das Amt der Frauenpolitischen Sprecherin im Landesvorstand geeinigt. Das Frauenplenum ist für die Wahl der Frauenpolitischen Sprecherin explizit in der Satzung des Landesverbandes: §14 Landesvorstand - Absatz c vorgesehen. Gleichwohl ist weder in der Landesverbands- oder Bundessatzung noch im Bundesfrauenstatut die Durchführung eines Frauenplenums ausdefiniert. Es basiert somit auf tradierter Praxis.