Landesdelegiertenkonferenz
Tagungsrhythmus
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 tagt die Landesdelegiertenkonferenz mindestens im Jahr.
Delegierte
Die Landesdelegiertenkonferenz tagt grundsätzlich öffentlich. Es handelt sich aber um keine Vollversammlung, auf der jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um ein Gremium auf dem nur stimmberechtigt ist, wer durch ein entsendendes Gremium delegiert wurde.
Entsendende Gremien
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 entsenden die acht Kreisverbände die Delegierten, welche sie auf ihren Kreismitgliederversammlungen wählen.
Darüber hinaus entsendet auch die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Mitglieder, die aber auch zeitgleich Mitglied bei BÜNDNIS 90/Die Grünen sein müssen.
Die Delegierten müssen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz von den Kreisverbänden und der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gemeldet werden.
Delegiertenberechnung
Laut Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 verfügt jeder Kreisverband in Abhängigkeit seiner Mitgliederanzahl über eine bestimmte Anzahl an Delegierten. Zur Berechnung dieser Delegierten-Anzahl wird durch die Landesgeschäftsstelle ermittelt, wie viele Mitglieder jeder Kreisverband am 31. Dezember des Vorjahres hatte (Siehe: [Satzung des Landesverbandes: §10 - Absatz 1 §10 - Absatz 2]. Diese Anzahl wird durch 10 geteilt und sofort aufgerundet.
Beispielrechnung: Der Kreisverband "Musterstadt" hatte am 31.12 101 Mitglieder. Geteilt durch 10 entsteht der Wert 10,1. Damit darf der KV Musterstadt 11 Delegierte entsenden.
Ersatzdelegierte
Jeder Kreisverband sowie die Grüne Jugend Meckleburg-Vorpommern darf beliebig viele Ersatzdelegierte entsenden. Diese haben durch ihre Mitgliedschaft nicht nur Rederecht auf der Landesdelegiertenkonferenz, sondern können auch das Stimmrecht von Delegierten übernehmen, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied ihres Kreisverbandes (oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern an der Teilnahme verhindert ist bzw. vor Ende der Konferenz abreist.
Ladungsfristen
Antragsfristen
Quotierung
Gemäß Bundesfrauenstatut muss jeder der acht Kreisverbände mindestens die Hälfte seiner Delegiertenplätze mit weiblichen Mitgliedern besetzen.
Antragskommission
Frauenvotum
Rederecht
Laut der Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz: §7 hat grundsätzlich jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/Die Grünen Rederecht. Unabhängig davon, ob es durch einen Kreisverband oder die Grüne Jugend Mceklenburg-Vorpommern delegiert wurde.