Zum Inhalt springen

Parteiausschluss

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
Version vom 5. Mai 2020, 08:22 Uhr von Ole Krüger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Mitglied kann nur durch einen Beschluss des Landesschiedsgerichtes von seiner Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies kann da…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Mitglied kann nur durch einen Beschluss des Landesschiedsgerichtes von seiner Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies kann das Landesschiedsgericht aber nicht aus Eigeninitiative entscheiden, sondern nur auf Antrag. (siehe: (https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_4_Beendigung_der_Mitgliedschaft Satzung des Landesverbandes: §5 - Absatz 4])