Parteiausschluss
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ein Mitglied kann nur durch einen Beschluss des Landesschiedsgerichtes von seiner Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies kann das Landesschiedsgericht aber nicht aus Eigeninitiative entscheiden, sondern nur auf Antrag. (siehe: Satzung des Landesverbandes: §5 Rechte und Pflichten - Absatz 4)
Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 14 Tagen beim Bundesschiedsgericht Beschwerde eingereicht werden. (siehe: Satzung des Landesverbandes: §5 Rechte und Pflichten - Absatz 5)
Ein Antrag auf Parteiausschluss kann beim Landesschiedsgericht durch jedes Mitglied oder jedes Gremium von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §17 Landesschiedsgericht - Absatz 6)