Landesschatzmeister in
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Der oder die Landesschatzmeister*in ist stimmberechtigtes Mitglied im Landesvorstand. Mit seiner bzw. ihrer Wahl ist er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Bundesfinanzrat. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §10 Landesdelegiertenkonferenz - Absatz 8e)