Kreisverband
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Finanzautonomie
Die Landesfinanzordnung: §3 Kreisverbände regelt klar, dass jeder Kreisverband autonom über seine Mittel verfügt.
Das heißt:
- Es gilt der Grundsatz weitgehender Autonomie der Kreisverbände, die ihre Grenze nur in der politischen Wirksamkeit der Landespartei und den Bestimmungen des Parteiengesetzes findet.
- Die Kreisverbände sind für eine ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich und dem/der Landesschatzmeister*in gegenüber rechenschaftspflichtig.
- Kreisverbände und Gremien können sich eine eigene Finanzordnung geben. Diese darf jedoch den Bestimmungen der Landesfinanzordnung nicht widersprechen.