Mandatsträgerbeitrag
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Mandatsträger-innenbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Landesebene und Bundesebene zu erheben, Gebrauch. Die Höhe der Sonderbeiträge wird laut Landesfinanzordnung: §8 Mandatsträgerbeiträge von der Landesdelegiertenkonferenz bestimmt. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Mitglieder der Landesregierung. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_5_Rechte_und_Pflichten Satzung des Landesverbandes: §5 Rechte und Pflichten - Absatz 3])