Delegierte Länderrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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(kein Unterschied)

Version vom 8. Mai 2020, 09:58 Uhr

Eine der Delegierten in den Länderrat müssen laut Bundesfrauenstatut weiblich sein. Die weibliche Länderratsdelegierte ist mit ihrer Wahl auch automatisch stimmberechtigtes Mitglied im Landesfrauenrat (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 2)