Delegierte Länderrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Eine der Delegierten in den [[Länderrat]] müssen laut [[Bundesfrauenstatut]] weiblich sein. Die weibliche Länderratsdelegierte ist mit ihrer Wahl auch automatisch stimmberechtigtes Mitglied im [[Landesfrauenrat]] (Siehe: [[Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_12_Landesfrauenrat | Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 2]])

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2020, 20:45 Uhr


Eine der Delegierten in den Länderrat müssen laut Bundesfrauenstatut weiblich sein. Die weibliche Länderratsdelegierte ist mit ihrer Wahl auch automatisch stimmberechtigtes Mitglied im Landesfrauenrat (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 2)