Frauenpolitische Sprecherin: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Frauenpolitische Sprecherin
Die Frauenpolitische Sprecherin ist stimmberechtigtes Mitglied im Landesvorstand und hat die Aufgabe die Rechte der weiblichen [[Mitglied | Mitglieder]] zu wahren.


== Wahl ==
== Wahl ==
Die Frauenpolitische Sprecherin gehört als stimmberechtigtes Mitglied dem [[Landesvorstand]] an. Sie wird von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] gewählt, allerdings von einem Frauenplenum vorgeschlagen. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_12_Landesfrauenrat Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4] und [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_14_Landesvorstand Satzung des Landesverbandes: §14 - Absatz 2])
Die Frauenpolitische Sprecherin gehört als stimmberechtigtes Mitglied dem [[Landesvorstand]] an. Sie wird von der [[Landesdelegiertenkonferenz]] mit einfacher Mehrheit gewählt, muss allerdings vorher von einem Frauenplenum vorgeschlagen sein. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_12_Landesfrauenrat Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4] und [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_14_Landesvorstand Satzung des Landesverbandes: §14 - Absatz 2])


Auf der Landesdelegiertenkonferenz wird sie nach dem/der Landesschatzmeister*in und vor den weiteren weiblichen Mitgliedern des Landesvorstandes gewählt. (Siehe: https://wiki.gruene-mv.de/Landeswahlordnung#.C2.A7_8_Reihenfolge_der_Wahlen Landeswahlordnung: §8 Reihenfolge der Wahlen - Absatz 1])
Auf der Landesdelegiertenkonferenz wird sie nach dem/der Landesschatzmeister*in und vor den weiteren weiblichen Mitgliedern des Landesvorstandes gewählt. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Landeswahlordnung#.C2.A7_8_Reihenfolge_der_Wahlen Landeswahlordnung: §8 Reihenfolge der Wahlen - Absatz 1])
 
Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und findet immer zusammen mit der Wahl der übrigen Landesvorstandsmitglieder statt. Eine Wiederwahl ist möglich. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_14_Landesvorstand Satzung des Landesverbandes: §14 Landesvorstand - Absatz 3])


== Frauenvetorecht ==
== Frauenvetorecht ==
Im [[Landesvorstand]] verfügt sie über das [[Frauenvetorecht]] für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des [[Landesvorstand | Landesvorstandes]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_12_Landesfrauenrat Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4])
Im [[Landesvorstand]] verfügt sie über das [https://wiki.gruene-mv.de/Landesdelegiertenkonferenz#Frauenveto Frauenvetorecht] für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des [[Landesvorstand | Landesvorstandes]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_12_Landesfrauenrat Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4])


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2020, 15:23 Uhr

Die Frauenpolitische Sprecherin ist stimmberechtigtes Mitglied im Landesvorstand und hat die Aufgabe die Rechte der weiblichen Mitglieder zu wahren.

Wahl

Die Frauenpolitische Sprecherin gehört als stimmberechtigtes Mitglied dem Landesvorstand an. Sie wird von der Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit gewählt, muss allerdings vorher von einem Frauenplenum vorgeschlagen sein. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4 und Satzung des Landesverbandes: §14 - Absatz 2)

Auf der Landesdelegiertenkonferenz wird sie nach dem/der Landesschatzmeister*in und vor den weiteren weiblichen Mitgliedern des Landesvorstandes gewählt. (Siehe: Landeswahlordnung: §8 Reihenfolge der Wahlen - Absatz 1)

Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und findet immer zusammen mit der Wahl der übrigen Landesvorstandsmitglieder statt. Eine Wiederwahl ist möglich. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §14 Landesvorstand - Absatz 3)

Frauenvetorecht

Im Landesvorstand verfügt sie über das Frauenvetorecht für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des Landesvorstandes. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 4)

Aufgaben

Die Frauenpolitische Sprecherin ruft mindestens zweimal im Jahr den Landesfrauenrat ein. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §12 Landesfrauenrat - Absatz 5)

Dabei gilt eine Einladungsfrist von 4 Wochen, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine auf 2 Wochen verkürzte Frist ermöglicht. (Siehe: Geschäftsordnung Landesfrauenrat: §1 Einladung)