Fördermitgliedschaft

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Laut Satzung des Landesverbandes: §3 Aufnahme von Mitgliedern - Absatz 5 sind auch Fördermitgliedschaften möglich.

Aufnahme von Fördermitgliedschaften

Der Landesvorstand kann auf Antrag auch Fördermitglieder aufnehmen. In der Regel haben auch die Kreisverbände in ihren Satzungen ebenfalls Regelungen zur Aufnahme von Fördermitgliedern.

Rechte von Fördermitgliedern

Fördermitglieder haben die gleichen Rechte, wie freie Mitarbeiter*innen. Das heißt Fördermitglieder haben das Recht:

  • auf Beteiligung an der politischen Arbeit und Diskussion de Gremiums
  • über die Arbeit des betreffenden Gremiums informiert zu werden.

Höhe der finanziellen Förderung

Die Höhe des Förderbeitrages richtet sich nach den Möglichkeiten des Fördermitglieds.