Geschäftsführender Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Der geschäftsführende Ausschuss (kurz: GA) ist ein Gremium, dass der [[Landesvorstand]] in seiner eigenen Geschäftsordnung schafft.
Der geschäftsführende Ausschuss (kurz: GA) ist ein Gremium, dass der [[Landesvorstand]] in seiner eigenen Geschäftsordnung schafft.
Ihm gehören [[Landesschatzmeister | der/die Landesschatzmeister*in]], sowie die Landesvorsitzenden an.<br>
Ihm gehören [[Landesschatzmeister_in | der/die Landesschatzmeister*in]], sowie die Landesvorsitzenden an.<br>


Der geschäftsführende Ausschuss berät alle Fragen, welche einen großen Einfluss auf den Landeshaushalt haben für den [[Landesvorstands]] vor, bis diese entscheidungsreif sind und im [[Landesvorstand]] beraten und beschlossen werden. (Z.B. den Entwurf eines Wahlkampfhaushaltes.)<br>
Der geschäftsführende Ausschuss berät alle Fragen, welche einen großen Einfluss auf den Landeshaushalt haben für den [[Landesvorstands]] vor, bis diese entscheidungsreif sind und im [[Landesvorstand]] beraten und beschlossen werden. (Z.B. den Entwurf eines Wahlkampfhaushaltes.)<br>


Ferner trägt der geschäftsführende Ausschuss die Personalverantwortung für die Angestellten des Landesvorstandes. (D.h. er führt zum Beispiel auch die Personalgespräche mit den Angestellten der [[Landesgeschäftsstelle]].)
Ferner trägt der geschäftsführende Ausschuss die Personalverantwortung für die Angestellten des Landesvorstandes. (D.h. er führt zum Beispiel auch die Personalgespräche mit den Angestellten der [[Landesgeschäftsstelle]].)

Version vom 6. Mai 2020, 12:52 Uhr

Der geschäftsführende Ausschuss (kurz: GA) ist ein Gremium, dass der Landesvorstand in seiner eigenen Geschäftsordnung schafft. Ihm gehören der/die Landesschatzmeister*in, sowie die Landesvorsitzenden an.

Der geschäftsführende Ausschuss berät alle Fragen, welche einen großen Einfluss auf den Landeshaushalt haben für den Landesvorstands vor, bis diese entscheidungsreif sind und im Landesvorstand beraten und beschlossen werden. (Z.B. den Entwurf eines Wahlkampfhaushaltes.)

Ferner trägt der geschäftsführende Ausschuss die Personalverantwortung für die Angestellten des Landesvorstandes. (D.h. er führt zum Beispiel auch die Personalgespräche mit den Angestellten der Landesgeschäftsstelle.)