Landesdelegiertenrat

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesdelegiertenrat ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt in diesem Zeitraum über die Richtlinien der Partei-Politik, berät und kontrolliert den Landesvorstand und kann dessen Beschlüsse überprüfen und mit einfacher Mehrheit aufheben. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat - Absatz 1)

Aufgaben

sowie deren Auflösung (siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §4 Anerkennung - Absatz 2)

Antragsberechtigt

Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist antragsberechtigt. (Siehe: Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §2 Stellung der LAGen in der Partei - Absatz 2)

Mitglieder

Dem Landesdelegiertenrat sitzt sich zusammen aus:

  • je zwei Delegierten pro Kreisverband,
  • zwei Mitgliedern des Landesvorstandes,
  • zwei Mandatsträger*innen aus dem Landtag, dem Bundestag und/oder dem Europäischen Parlament,
  • zwei Mitgliedern der [GRÜNEN Jugend Mecklenburg-Vorpommern], die auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein müssen,

sowie

  • zwei Mitgliedern des Landesfrauenrates.

Ein Kreisverband kann aber laut Satzung des Landesverbandes: §9 Organe - Absatz 2 die Fähigkeit verlieren stimmberechtigte Mitglieder zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung: §7 Mitgliedsbeiträge - Absatz 2 zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.