Landesschatzmeister in

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Der oder die Landesschatzmeister*in ist stimmberechtigtes Mitglied im Landesvorstand. Mit seiner bzw. ihrer Wahl ist er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Bundesfinanzrat. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §10 Landesdelegiertenkonferenz - Absatz 8e)

Zuständigkeiten

Gibt es innerhalb der Partei Streit betreffs der Finanzen eines Kreis- oder Ortsverbandes ist der/die Landesschatzmeister*in für die Schlichtung zuständig. Erklärt der/die Landesschatzmeister*in oder eine der Streitparteien die Schlichtung für gescheitert, kann das Landesschiedsgericht angerufen werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §17 Landesschiedsgericht - Absatz 2)

Der/die Landesschatzmeister*in muss laut Statut der Landesarbeitsgemeinschaften: §9 Haushalt - Absatz 1 den jährliche Haushaltsansatz “Aufwand LAGen” den LAG-Sprecher*innen rechtzeitig vor den Beratungen im Landesfinanzrat zustellen. Die LAG-Sprecher*innen haben zu dieser Frage nämlich im Landesfinanzrat Rede- und Antragsrecht.