Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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== Finanzautonomie ==
== Finanzautonomie ==
Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige [[Kreismitgliederversammlung]]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4])
Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige [https://wiki.gruene-mv.de/Kreisverband#Mitgliederversammlung Kreismitgliederversammlung]. (Siehe: [https://wiki.gruene-mv.de/Satzung_des_Landesverbandes#.C2.A7_8_Gliederung Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4])


== Rechte ==
== Rechte ==

Version vom 19. Oktober 2020, 15:42 Uhr

Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Ein Ortsverband deckt sich laut Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederungen - Absatz 2 räumlich mit der entsprechenden räumlichen Gliederung in Gemeinden.

Mitgliederanzahl

Ein Ortsverband hat mindestens drei Mitglieder. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 3)

Gründung

Ortsverbände können nur mit Zustimmung der zuständigen Kreismitgliederversammlung gebildet werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Finanzautonomie

Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige Kreismitgliederversammlung. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Rechte

Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem Landesdelegiertenrat zu stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung)