Ortsverband

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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Ein Ortsverband ist eine Untergliederung der Kreisverbände. Ein Ortsverband deckt sich laut Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederungen - Absatz 2 räumlich mit der entsprechenden räumlichen Gliederung in Gemeinden.

Mitgliederanzahl

Ein Ortsverband hat mindestens drei Mitglieder. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 3)

Gründung

Ortsverbände können nur mit Zustimmung der zuständigen Kreismitgliederversammlung gebildet werden. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Finanzautonomie

Ob ein Ortsverband eigenständig Finanzmittel einsetzen und verwalten darf entscheidet die zuständige Kreismitgliederversammlung. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §8 Gliederung - Absatz 4)

Rechte

Jeder Ortsverband hat das Recht Anträgen auf dem Landesdelegiertenrat zu stellen. (Siehe: Geschäftsordnung Landesdelegiertenrat: §8 Antragsberechtigung)