Satzung des Landesverbandes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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== Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern ==
== Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern ==
Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze
der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
(2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband
des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Version vom 8. April 2020, 20:34 Uhr


Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow

§ 1 Name und Sitz (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich. (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin. (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.