Satzung des Landesverbandes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
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§ 1 Name und Sitz
§ 1 Name und Sitz
# (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
# (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
# Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze
Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze
# der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.
# (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
# (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
# (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband
# (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband
# des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Version vom 8. April 2020, 20:36 Uhr


Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geändert durch die Landesdelegiertenkonferenz am 26. Oktober 2019 in Güstrow

§ 1 Name und Sitz

  1. (1) Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in

Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.

  1. (2) Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.
  2. (3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband

des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.